Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Printer Express Service GmbH

1. Geltung der Bedingungen

Lieferung, Leistung und Angebote erfolgen durch uns
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie
gelten auch für zukünftige Geschäfte innerhalb laufender
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der
Entgegennehme der Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des
Kunden unter Verweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur
wirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Eine
mündliche Aufhebung dieser Schriftformklausel ist unwirksam.

 

2. Vertragsabschluss

Ein Vertragsabschluss kommt erst zustande, wenn der uns
erteilte Auftrag durch uns schriftlich bestätigt wird, oder wir durch
Auslieferung der Ware zu erkennen geben, dass wir den Auftrag
angenommen haben.

 

3. Lieferung

Wir lassen direkt ohne Zwischenhändler von der
Produktionsstätte liefern, inklusive Verpackung, innerhalb von 48
Stunden. Der Versand erfolgt auf dem kostengünstigsten
Versandweg, wobei wir die entstehenden Versandkosten dem
Besteller in Rechnung stellen. Für Kleinaufträge unter Euro 80,-
Nettowarenwert berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von
Euro 5,-. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung
unzumutbar oder unmöglich machen - hierzu gehören auch
nachträglich eingetretener Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnung usw., auch wenn sie bei unseren Vor- oder
Unterlieferanten entstehen - haben wir nicht zu vertreten. Wir
sind berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich eine angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine Erfüllung
des Vertrages für uns nur unter unzumutbaren Anstrengungen
möglich wäre. Zu Teillieferungen oder Teilleistungen sind wir
jederzeit berechtigt.

 

4. Versand und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf
den Kunden über, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder
wir noch andere Leistungen, z.B. Versendungskosten
übernommen haben. Soweit Versicherungen für die Lieferteile zu
unseren Gunsten beim Transportunternehmer bestehen, werden
diese im Schadensfall an den Kunden abgetreten. Gleiches gilt
für etwaige weitergehende Haftung des Transportunternehmens
gegenüber uns als Versender.

 

5. Preise

Die in unseren Listen und Angeboten genannten Preise gelten
vorbehaltlich inzwischen erfolgter Preisänderungen zuzüglich der
jeweils zum Liefertermin geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

 

6. Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen mit
Rechnungszugang und Bereitstellung der Ware für den Besteller
ohne Abzug zahlbar.

Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm erbrachten Zahlungen
jeweils auf seine älteste Verbindlichkeit anrechnen zu lassen.
Eine vom Kunden getroffene anders lautende Bestimmung ist
unwirksam. Sofern bereits Kosten und Zinsen entstanden sind,
hat der Kunde die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die
Zinsen und zuletzt auf die Hauptrechnung anrechnen zu lassen.
Eine Zahlung gilt erst mit unserer Verfügungsgewalt über den
Betrag als erfolgt.

Bei Zahlungsverzug berechnen wir ab dessen Eintritt
Verzugszinsen, die 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bank zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer liegen. Es
bleibt uns vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nachkommt, bzw. damit in Verzug gerät, oder wenn uns
andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in

Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig
zu stellen. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Kunde
nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers
unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen,
soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt - ausgenommen ihrer Weiterveräußerung im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang - unser Eigentum bis zur
Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der
bestehenden Geschäftsbeziehung. Der Kunde darf die gelieferte
Ware vor ihrer vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch
zur Sicherung übereignen. Bei Zugriffen von Dritten,
insbesondere bei Pfändung und Beschlagnahme, hat der Kunde
uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. Der Dritte ist
unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware nach
Mahnung berechtigt und der Kunde ist zur Herausgabe
verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten
nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das
Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.

Die Forderung des Kunden aus dem Weiterverkauf unserer noch
nicht bezahlten Waren werden im Voraus zur Sicherung an uns
abgetreten. Für den Fall, dass die Ware mit anderen, nicht in
unserem Eigentum stehenden Waren verkauft werden, gilt die
Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der von uns
gelieferten Waren als abgetreten. Der Kunde ist ermächtigt, die
abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt.

 

8. Gewährleistung

Der Verkäufer übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die
Ware frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, die die
Tauglichkeit der normalen Verwendung aufhebt oder erheblich
mindert. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die
aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder
unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montagen bzw.
Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche
Abnutzung und Verschleiß, insbesondere Materialverbrauch,
fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete
Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe und chemische oder
elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf Verschulden des
Lieferanten zurückzuführen sind.

Die Mängelgewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen
Vorgaben. Unter Ausschluss weiterer Ansprüche werden alle
diejenigen Teile unentgeltlich nach billigem Ermessen
unterliegender Wahl unsererseits ausgebessert, neu geliefert
oder gutgeschrieben, die sich innerhalb von sechs Monaten nach
Lieferung infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden
Umstandes - insbesondere wegen fehlerhafter Bauart,
schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung - als
unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich
beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist
uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile fallen in
unser Eigentum, solange Eigentumsvorbehalt unsererseits
besteht. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein
Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem
Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen,
es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

9. Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit

Für unsere Geschäftsbedingungen und die genannten
Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung
aus welchen Rechtsgründen auch immer unwirksam sein oder
werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
oder sonstiger Vereinbarungen nicht berührt.

 

Gerichtsstand ist München.

Die PDF-Version unserer AGBs finden Sie hier.