E-Check

Vorschrift der Berufsgenossenschaft BAV A3 ist, die Prüfung Elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Ihrem Unternehmen. Bereits seit dem 01.04.1979 existiert
diese Unfallverhütungsvorschrift. Diese wurde im Jahr 1996 und im Jahr 2005 aktualisiert. Die Aktuell gültige Version ist vom 01.01.05 und in dieser wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder Betrieb verpflichtet ist, seine Elektronischen Geräte regelmäßig überprüfen muss. Diese Prüfung muss von zertifizierten Unternehmen erfolgen und protokoliert werden. Es reicht nicht mehr auf, ein Aufkleber auf den geprüften Anlagen zu haben, es muss auf  Verlangen  der Berufsgenossenschaft ein Prüfprotokoll vorgelegt werden.

Sollte dies nicht existieren, drohen dem Unternehmen Strafen bis zu 10.000,- Euro. Sollte einem Mitarbeiter etwas passieren, wie z.B. ein Stromschlag, so wird diese Angelegenheit Strafrechtlich verfolgt, denn dem Vorfall liegt eine vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung der Vorschriften vor. Das zertifizierte Unternehmen kann Ihnen im Einzelnen sagen, welche Geräte in welchem Zeitraum geprüft werden müssen, bzw. können Sie das in der BGV A3 selbst nachlesen.

Dies ist ein weiterer Service und somit Vorteil für Ihr Unternehmen, da die PES GmbH diesen Check für Ihre Geräte durchführen kann.